Der Anbieter stellt die Software nach dem aktuellen Stand der Technik bereit und bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit und Sicherheit. Eine Garantie im Rechtssinne (§ 443 BGB) für ununterbrochene Verfügbarkeit oder vollständige Fehlerfreiheit wird damit nicht übernommen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt. Der Kunde nimmt die sich aus der Natur der Sache ergebenden Einschränkungen zur Kenntnis, insbesondere:
- Wartungsfenster und planmäßige Ausfallzeiten
- Einschränkungen bei KI-basierten Funktionen (Trefferquote, Fehlerrate)
- Abhängigkeit von Drittanbieter-Infrastruktur (Hosting, Registrare)
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenfalls unbeschränkt haftet der Anbieter nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden, Datenverluste und entgangenen Gewinn. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Sie gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den vorstehenden Regelungen nur in Höhe des Aufwands, der bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
[TODO: Haftungsobergrenze (z.B. Höhe des Kaufpreises) genau vereinbaren]